- Filiale
- Zweigbetrieb; Außenstelle; Vertretung; Niederlassung; Zweigniederlassung; Geschäftsstelle; Kontor; Zweigstelle; Dependence; Standort; Tochterunternehmen; Zweiggeschäft
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Fi|li|a|le [fi'li̯a:lə], die; -, -n:kleineres Geschäft, Unternehmen o. Ä., das zu einem größeren entsprechenden Geschäft oder Unternehmen gehört:dieses Geschäft hat noch eine Filiale in einem anderen Stadtteil; drei Filialen wurden geschlossen.* * *
Fi|li|a|le 〈f. 19〉 Zweigstelle, -niederlassung, -geschäft [<mlat. filialis, Adj. zu lat. filia „Tochter“]* * *
Fi|li|a|le , die; -, -n [zu kirchenlat. filialis = kindlich (abhängig), zu lat. filius = Sohn od. filia = Tochter]:1. (bes. im Lebensmitteleinzelhandel) einzelnes Geschäft einer Gruppe von gleichartigen Läden, die zentral geführt werden; Zweiggeschäft:das Geschäft hat -n in mehreren Vororten.2. (bes. im Versicherungs- u. Bankengewerbe) Zweigstelle, -niederlassung, die in einem anderen Stadtteil od. an einem anderen Ort unterhalten wird:die F. einer Bank eröffnen.* * *
Filiale[zu mittellateinisch filialis »kindlich, töchterlich abhängig«] die, -/-n,1) Kirchenrecht: Filialgemeinde, Filialkirche, eine von einer Mutterpfarrei oder -kirche entfernt liegende, unselbstständige Tochtergemeinde. Nach deutschem Partikularrecht kann sie eine eigene Vermögensverwaltung und einen eigenen Pfarrgemeinderat haben.2) Wirtschaft: Filialunternehmen.* * *
Fi|li|a|le, die; -, -n [zu kirchenlat. filialis = kindlich (abhängig), zu lat. filius = Sohn od. filia = Tochter]: 1. (bes. im Lebensmitteleinzelhandel) einzelnes Geschäft einer Gruppe von gleichartigen Läden, die zentral geführt werden; Zweiggeschäft: das Geschäft hat -n in mehreren Vororten. 2. (bes. im Versicherungs- u. Bankengewerbe) Zweigstelle, -niederlassung, die in einem anderen Stadtteil od. an einem anderen Ort unterhalten wird: die norddeutsche, Münchner F. [des Unternehmens]; die F. einer Bank errichten, eröffnen, leiten.
Universal-Lexikon. 2012.